
Hilfsberichte
Frau B. ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern im Alter von vier bis neun Jahren. Sie erhält Arbeitslosengeld II und hat damit ein sehr knappes Einkommen. Die Endabrechnung vom Energieversorger kommt und kann nicht von ihr bezahlt werden. Auf Ratenzahlungen lässt sich das Unternehmen nicht ein. Die Androhung der Stromsperre kommt und zeitgleich benötigen drei Kinder eine neue Brille, zwei sind irreparabel beschädigt, eine ist verlorengegangen.
Familie Z. hat drei Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren. Herr Z. ist vollzeitberufstätig und Frau Z. ist Hausfrau. Das Einkommen ist trotz Wohngeldzuschuss so knapp, dass immer wieder Zahlungsrückstände entstehen. So auch bei den Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte des jüngsten Kindes.
Familie D. hat zwei Kinder. Beide Kinder haben eine Körperbehinderung und benötigen entsprechende Förderungen und Therapien. Frau D. ist teilzeitbeschäftigt, Herr D. ist krank und betreut die Kinder. Familie D. lebt vom Lohn der Teilzeitbeschäftigung und Arbeitslosengeld II. Sie wohnen in einer Dachgeschosswohnung, die absolut nicht behindertengerecht ist. Nach längerer Suche haben sie eine geeignete und bezahlbare Wohnung gefunden. Doch das Einkommen reicht nicht für die Mietkaution.
J. ist zwanzig Jahre alt, alleinerziehende Mutter und hat ihr Leben Dank professioneller Hilfe wieder gut im Griff. Sie will ihren Realschulabschluss nachholen, um anschließend Immobilienkauffrau zu werden. Sie wird ermutigt und begleitet durch eine Jugendhilfeeinrichtung und erhält das nötige Geld zum Leben vom Jobcenter. Aber niemand kommt für die Schulgebühren auf.
Ehepaar H., beide über 70 Jahre, leben von einer bescheidenen Rente. Frau H. ist schwer erkrankt und muss regelmäßig zu Behandlungen in die nahe Großstadt. Sie fahren dazu mit dem Nahverkehrszug. Dauerhaft nicht verschreibungspflichtige Medikamente und die immer wiederkehrenden Arztfahrten sind finanziell kaum zu schaffen. Beide sind beschämt, dass Frau H. für den bevorstehenden Krankenhausaufenthalt sehr gebrauchte Wäsche und Kleidung mitnehmen muss.