
Mittagessen in der Kindertagesstätte
Familie Z. hat drei Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren. Herr Z. ist vollzeitberufstätig und Frau Z. ist Hausfrau. Das Einkommen ist trotz Wohngeldzuschuss so knapp, dass immer wieder Zahlungsrückstände entstehen. So auch bei den Kosten für das Mittagessen in der Kindertagesstätte des jüngsten Kindes.
Frau Z. wendet sich mit ihren Sorgen an die Schwangerenberatungsstelle der Caritas. Gemeinsam überprüfen sie die finanzielle Situation der Familie. Die Beraterin stellt einen Antrag an den bernward hilfsfonds.
Der bernward hilfsfonds übernimmt die Kosten der Rückstände für das Mittagessen.