
Wieder Strom und neue Brillen
Frau B. ist alleinerziehende Mutter von vier Kindern im Alter von vier bis neun Jahren. Sie erhält Arbeitslosengeld II und hat damit ein sehr knappes Einkommen. Die Endabrechnung vom Energieversorger kommt und kann nicht von ihr bezahlt werden. Auf Ratenzahlungen lässt sich das Unternehmen nicht ein. Die Androhung der Stromsperre kommt und zeitgleich benötigen drei Kinder eine neue Brille, zwei sind irreparabel beschädigt, eine ist verlorengegangen.
Das Jobcenter übernimmt keine der notwendigen Ausgaben. Frau B. ist völlig überfordert. Sie wendet sich an den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF). Die Sozialarbeiterin bearbeitet mit ihr die Schreiben des Jobcenters und klärt strittige Fragen. Als es bei einer Ablehnung der Übernahme von Energie- und Brillenkosten bleibt, stellt die SkF Sozialarbeiterin einen Antrag an den bernward hilfsfonds.
Der bernward hilfsfonds übernimmt die Kosten für die Kinderbrillen und die Stromnachforderung.